FAHRSCHULWECHSEL

Ihr habt Probleme in Eurer Fahrschule?
Hier erklären wir Euch was Ihr bei einem Fahrschulwechsel beachten müßt. 

Leider kommt es in der Praxis aber immer wieder vor, dass Fahrschüler den Entschluß fassen, die Fahrschule zu wechseln. Eigentlich gibt es nur zwei plausible Gründe, warum das der Fall sein sollte.

Entweder ist die Fahrschule durch z.B. einen Wohnortwechsel nicht mehr zu erreichen oder –  was wohl meistens der Fall sein dürfte – es gibt Differenzen mit dem Fahrlehrer beim Fahrunterricht.

In diesem Fall gäbe es eventuell noch die Möglichkeit, bei einer Fahrschule mit mehr als einem Fahrlehrer diesen innerhalb der Fahrschule zu wechseln.

Solltet Ihr Euch aber tatsächlich für einen Fahrschulwechsel entschieden haben, ist das eigentlich kein großes Problem. Ihr könnt Euren Ausbildungsvertrag zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen beenden. Ihr müßt dies auch nicht in schriftlicher Form machen.

Wenn Ihr Euch die neue Fahrschule Eurer Wahl ausgesucht habt, meldet Ihr Euch dort zu den in dieser Fahrschule üblichen Preisen an.

Es wäre wohl sehr unangenehm, wenn Euch das selbe noch einmal passieren sollte.

Solltet Ihr Eure Theorieprüfung noch nicht gemacht haben, müsst Ihr Euch die Theoriestunden von der alten Fahrschule schriftlich bestätigen lassen. Wenn Ihr schon einmal zur theoretischen Prüfung vorgestellt ward, aber nicht bestanden habt, benötigt Ihr die Ausbildungsbescheiningung der alten Fahrschule nicht mehr. Durch die Vorstellung zur Prüfung sind die Nachweise und Daten schon beim TÜV/Dekra hinterlegt. Ebenso verhält es sich mit abgeleisteten Sonderfahrstunden. Auch hier benötigt die neue Fahrschule einen schriftlichen Nachweis über die bereits geleisteten Sonderfahrten.

Solltet Ihr aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in die alte Fahrschule zurückgehen wollen, um die Nachweise in Empfang nehmen zu können, wird das die neue Fahrschule für Euch erledigen.

Ihr müsst nur noch einen Antrag für den Fahrschulwechsel unterschreiben, und das war es schon. Der Antrag geht zum Straßenverkehrsamt und TÜV. Damit sind diese beiden Organisationen über Euren Wechsel informiert und wissen, dass Ihr von diesem Tage an in einer anderen Fahrschule ausgebildet und zur Prüfung vorgestellt werdet.

Sollte Eure theoretische Ausbildung noch nicht beendet sein, wird die neue Fahrschule sehr wahrscheinlich eine anteilige Grundgebühr von Euch verlangen. Diese wird abhängig sein von den noch zu absolvierenden theoretischen Unterrichten. Solltet Ihr mit der Theorie fertig sein, gibt es keinen Anlaß mehr für eine Gründgebühr. Es könnte aber sein, dass Ihr eine kleine Aufwandentsentschädigung für Eure Anlegung in der Fahrschule zahlen müßt. Dieses solltet Ihr bitte vorher kären!

Achtet bitte auch darauf, dass alle offenen Rechnungen der alten Fahrschule umgehend ausgeglichen werden, damit es auch hier einen sauberen Schnitt gibt.

Wenn Ihr in den Geschäftsbedingungen Eurer alten Fahrschule lest, kann es sogar sein, dass Ihr einen Teil der Grundgebühr zurückverlangen könnt. Wenn die Theorielektionen noch nicht alle besucht wurden, kann es sein, dass der Fahrschule nur ein Teil der Grundgebühr zusteht.

Denkt bitte aber vor Eurem Fahrschulwechsel auch daran, dass Ihr wahrscheinlich auf einem anderen Fahrzeug fahren müßt. Auch der Fahrlehrer wird sicher einige Dinge anders erkären und  handhaben als der Vorherige. Auch ob die geleisteten Sonderfahrten in der neuen Fahrschule voll anerkannt werden, liegt im Ermessen Eures neuen Fahrlehrers. Er hat durchaus die Möglichkeit bei erheblichen Defiziten diese zumindest teilweise noch einmal zu trainieren.

Ein Fahrschulwechsel sollte also nicht aus einer Laune herraus oder wegen einer einzigen Fahrstunde, die nicht gut gelaufen ist, vorgenommen werden.

Auch wenn der technische Ablauf des Wechsels nicht schwer ist, sollte das Ganze wirklich gut überlegt sein.