FÜHRERSCHEINKLASSEN

KLASSE: MOFA

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse MOFA fahren?

– zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 25 cm3 

Wird fürs Mofa ein Führerschein benötigt?

Eine eigene Führerscheinklasse sieht das Gesetz für Mofas nicht vor. Stattdessen ist in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung zu erwerben. Ab wann kann die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren.

KLASSE: AM

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse AM fahren?

– zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Fall von Elektromotoren

– Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) – dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, im Fall von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall von Elektromotoren – bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien, im Fall von Elektrofahrzeugen

KLASSE: A1

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A1 fahren?

– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

KLASSE: A2

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A2 fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit 

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und 

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

KLASSE: A

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

KLASSE: B

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse B fahren?

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

KLASSE: BE

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse BE fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

KLASSE: B196

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren. 

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein! Mayks Fahrschulen hat bereits als einer der ersten Fahrschulen in Deutschland die ersten Ausbildungen erfolgreich absolviert. Wie gewohnt kannst Du die Ausbildung im Intensivkurs in nur zwei Tagen absolvieren oder individuell nach deinen Wünschen und zeitlichen Verfügbarkeiten auf mehrere Tage verteilen.

Voraussetzungen für das B196 Upgrade:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht 

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!