Länger, transparenter: Die praktische Fahrprüfung ändert sich 2021 deutlich.
Und: Ab April greift die Automatikregelung. Das alles wird neu beim Führerschein!

Manche zittern, manche nehmen es gelassen. Doch für alle Führerscheinabsolventen gilt: Sie müssen sich in Zukunft auf eine deutlich veränderte praktische Fahrprüfung einstellen. Ab Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jeder Führerscheinbewerber am Ende der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch. Die “Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung” (OPFEP) gilt ab 2021 für alle Führerscheinklassen.

Ziel: mehr Objektivität und bessere Rückmeldung

Bei der DEKRA ist die Rede von einem “Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland“. Entwickelt wurde die OPFEP in enger Zusammenarbeit von TÜV, DEKRA, Technischen Prüfstellen, Behörden, Fahrlehrerverbänden und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), zudem wurde sie vor ihrem Einsatz in 9000 Prüfungen erprobt. Das neue Verfahren soll für mehr Objektivität in der Bewertung, eine bessere Rückmeldung an die Prüflinge und die jeweilige Fahrschule sowie für größere Verkehrssicherheit sorgen. Im März 2019 wurde dafür die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend verändert – Stichtag für die Einführung ist nun der 1. Januar 2021. (Überblick: alle Änderungen im neuen Jahr für Autofahrer und für Motorradfahrer!)

Entscheidung trifft allein der Prüfer

Im elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert der Prüfer mittels einer speziell entwickelten Softwareauf dem Tablet seine Bewertung für alle Fahraufgaben, in denen der Bewerber eine überdurchschnittliche Leistung erbringt oder einen Fehler macht. Im Anschluss an die Prüfungsfahrt bewertet und dokumentiert der Prüfer alle acht Fahraufgaben (z. B. Fahrstreifenwechsel, Kreisverkehr und Fußgängerüberweg) und alle fünf Fahrkompetenzbereiche (Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeitsanpassung, Kommunikation o. ä.) zusammenfassend. Die Fahrkompetenz wird damit ganzheitlich bewertet. Alle Entscheidungen trifft weiterhin der Prüfer, das Programm dient nur zur Unterstützung. Unabhängig vom Ausgang der Prüfung soll der Bewerber so besser aus der Prüfungsfahrt lernen können. Und: Den Fahrschulen steht das elektronische Prüfprotokoll in abgewandelter Form für den Einsatz in der Fahrausbildung zur Verfügung.

Automatikregelung ab dem 1. April

Und noch eine wichtige Neuerung gibt es im Jahr 2021 für Führerscheinanwärter: die sogenannte Automatikregelung. Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schalter machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen. Die Automatikregelung greift ab dem 1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.

Quelle: AutoBild