Mit dem Führerschein in der Hand ist die Ausbildung zwar abgeschlossen, aber erst dann sammelt der Fahranfänger wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr. Für ihn gelten außerdem diese abweichenden Regelungen.
Insbesondere junge Fahranfänger sind in den ersten Jahren im Straßenverkehr gefordert. Fahrer zwischen 18 und 24 sind in fast ein Drittel aller Verkehrsunfälle verwickelt – und damit fast doppelt so oft wie Autofahrer ab 25 Jahre. Die Hauptgründe dafür: wenig Erfahrung im Straßenverkehr, Selbstüberschätzung und eine schlecht ausgewogene Gefahren- und Risikoeinschätzung. Der ADAC sieht daher einen besonderen Unterstützungsbedarf für junge Fahranfänger.
Tempolimits für Anfänger
In drei europäischen Staaten gelten für Fahranfänger besondere Tempolimits, die natürlich bei Fahrten in diese Länder auch von deutschen Fahranfängern zu beachten sind.
Frankreich
Außerorts dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit maximal 80 km/h unterwegs sein, für Schnellstraßen gilt für sie Tempo 100 statt 110, und auf der Autobahn beträgt das maximale Tempo 110 km/h statt 130 km/h.
Italien
In Italien müssen sich alle Fahranfänger auf Autobahnen an Tempo 100 statt 130 halten. Dies gilt unabhängig vom Alter des Fahranfängers und während der ersten drei Jahre nach Erwerb der für das geführte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.
Kroatien
Für junge Fahranfänger bis 24 Jahre gelten in Kroatien diese Geschwindigkeiten: außerorts 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf Autobahnen 120 statt 130 km/h.
Alkoholverbot für Fahranfänger
Fahranfänger unterliegen teilweise besonderen Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in Deutschland
Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen in Deutschland einem absoluten Alkoholverbot.
Der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkoholverstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bestraft. Die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sind die Folge.
Fahren im Ausland mit B 17 – erlaubt oder verboten?
Die Frage ist schnell beantwortet: Wer begleitetes Fahren ab 17 macht, darf nur in Österreich ans Steuer. In allen anderen Ländern drohen drastische Strafen!
Die sogenannte Prüfbescheinigung, die der Fahranfänger nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 erhält, ist nur ein Führerscheinersatz und gilt nur in Deutschland.
Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Nur dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt (aber auch nur bis zum 18. Geburtstag!).
Quelle: ADAC